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VermittVergV

§ 4Inkrafttreten

Verordnung über die Zulässigkeit der Vereinbarung von Vergütungen von privaten Vermittlern mit Angehörigen bestimmter Berufe und Personengruppen

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 27. März 2002 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR243900002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 456e560bba6f27922a1d8b035930388df020ecf1dd79e34e983a54527da40b78

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