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VerdStatG

§ 7Hilfsmerkmale

Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten

Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
1.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
3.
Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Personalnummern vorliegen, eindeutige, im Zeitverlauf gleichbleibende Ordnungsnummern der Beschäftigten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.12.2025 I Nr. 354

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR329100006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b47c7265f0303170aa7515630d43ed2f90ae321e2bcc76c517aee0042643d134

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