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VerdOrdenStat

Art 1

Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens getragen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 Erlass v. 29.1.1979 I 142

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR107490955

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c64e50190751feeba06e4a1ee2cffe56beadb54be666d206b4a359f700b38354

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