VBVG
§ 14Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
Sonst: Ersetzt G 400-16 v. 21.4.2005 I 1073, 1076 (VBVG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 7.4.2025 I Nr. 109
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR092500021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6f8536f2543084ef38d5ac1f115fc14782aaca40dc279c206e3e776ac8c7164
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 292 FamFGZahlungen an den Betreuer; Verordnungsermächtigung
„… d Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 11 und 12 Absatz 2. (2) Für die Dauer der Festsetzung nach § 292 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Vergütungsansprüche als geltend gemacht nach § 15 Absatz 3.“