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§ 1Formulare
- 1.
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung,
- 2.
- Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
- a)
- Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners,
- b)
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung,
- c)
- Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung,
- d)
- Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht),
- e)
- Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis),
- f)
- Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis),
- g)
- Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 16.12.2022 I 2368
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR070300002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6f3c42f7ee8e6921a8b6e4d9c61c6eb0761727acb63a7a5304778bc18c0a3431
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 287 InsOAntrag des Schuldners
„… enzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung, 2. Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: a) Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners, b …“
- § 305 InsOEröffnungsantrag des Schuldners
„(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die …“