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VAErstV

§ 3Zeitlicher Anwendungsbereich

Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs

Diese Verordnung findet erstmals auf die Erstattung der im Jahre 2001 entstehenden Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung Anwendung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 21 G v. 12.6.2020 I 1248

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR262800001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4a240da2cfac7d4f538d5dd63e29b5868595208cdf709a1c96e512a6d078082c

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