UVSV
§ 9Hinweis auf Bußgeldvorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR141200011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 414401ff805e2de846527894cffcefec717bdd175f844b524ed94ba5334a117f