UStatG
§ 2Erhebungen, Berichtsjahr
- 1.
- der Abfallentsorgung (§ 3),
- 2.
- der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind (§ 4),
- 3.
- der Entsorgung bestimmter Abfälle (§ 5),
- 4.
- des Inverkehrbringens und der Entsorgung bestimmter Erzeugnisse (§ 5a),
- 5.
- der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung (§ 7),
- 6.
- der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung (§ 8),
- 7.
- der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 9),
- 8.
- bestimmter klimawirksamer Stoffe (§ 10),
- 9.
- der Aufwendungen für den Umweltschutz (§ 11),
- 10.
- der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz (§ 12).
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.5.2024 I Nr. 153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR244610005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f39f494611b9d7b100e953f6522b77610d11764dbf1275e3aa6ada27805cdbb8