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UrhG

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026 I Nr. 157

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012730965

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e95176f0e3c1b49f0c269ecdac2ecdd482e542a8d5d620251e1b1f67a94033e6

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 3 ZwangsvollstreckungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 112AllgemeinesUnterabschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber§ 113Urheberrecht§ 114Originale von WerkenUnterabschnitt 3 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers§ 115Urheberrecht§ 116Originale von Werken§ 117TestamentsvollstreckerUnterabschnitt 4 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner§ 118Entsprechende AnwendungUnterabschnitt 5 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen§ 119Zwangsvollstreckung in bestimmte VorrichtungenTeil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und SchlussbestimmungenAbschnitt 1 Anwendungsbereich des GesetzesUnterabschnitt 1 Urheberrecht§ 120Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten§ 121Ausländische Staatsangehörige§ 122Staatenlose§ 123Ausländische FlüchtlingeUnterabschnitt 2 Verwandte Schutzrechte§ 124Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder§ 125Schutz des ausübenden Künstlers§ 126Schutz des Herstellers von Tonträgern§ 127Schutz des Sendeunternehmens§ 127aSchutz des Datenbankherstellers§ 127bSchutz des Presseverlegers§ 128Schutz des FilmherstellersAbschnitt 2 Übergangsbestimmungen§ 129Werke§ 130Übersetzungen§ 131Vertonte Sprachwerke§ 132Verträge§ 133Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790§ 134Urheber§ 135Inhaber verwandter Schutzrechte§ 135aBerechnung der Schutzfrist§ 136Vervielfältigung und Verbreitung§ 137Übertragung von Rechten§ 137aLichtbildwerke§ 137bBestimmte Ausgaben§ 137cAusübende Künstler§ 137dComputerprogramme§ 137eÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG§ 137fÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG§ 137gÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG§ 137hÜbergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG§ 137iÜbergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts§ 137jÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG§ 137k(weggefallen)§ 137lÜbergangsregelung für neue Nutzungsarten§ 137mÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU§ 137nÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU§ 137oÜbergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz§ 137pÜbergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789§ 137qÜbergangsregelung zur Verlegerbeteiligung§ 137rÜbergangsregelung zum Schutz des PresseverlegersAbschnitt 3 Schlussbestimmungen§ 138Register anonymer und pseudonymer Werke§ 138aDatenschutz§ 139Änderung der Strafprozessordnung§ 140Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen§ 141Aufgehobene Vorschriften§ 142Evaluierung§ 143InkrafttretenAnlage (zu § 61a)Quellen einer sorgfältigen Suche