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UrhG

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.5.2026 I Nr. 157

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012730965

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e95176f0e3c1b49f0c269ecdac2ecdd482e542a8d5d620251e1b1f67a94033e6

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 UrheberrechtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1AllgemeinesAbschnitt 2 Das Werk§ 2Geschützte Werke§ 3Bearbeitungen§ 4Sammelwerke und Datenbankwerke§ 5Amtliche Werke§ 6Veröffentlichte und erschienene WerkeAbschnitt 3 Der Urheber§ 7Urheber§ 8Miturheber§ 9Urheber verbundener Werke§ 10Vermutung der Urheber- oder RechtsinhaberschaftAbschnitt 4 Inhalt des UrheberrechtsUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 11AllgemeinesUnterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht§ 12Veröffentlichungsrecht§ 13Anerkennung der Urheberschaft§ 14Entstellung des WerkesUnterabschnitt 3 Verwertungsrechte§ 15Allgemeines§ 16Vervielfältigungsrecht§ 17Verbreitungsrecht§ 18Ausstellungsrecht§ 19Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht§ 19aRecht der öffentlichen Zugänglichmachung§ 20Senderecht§ 20aEuropäische Satellitensendung§ 20bWeitersendung§ 20cEuropäischer ergänzender Online-Dienst§ 20dDirekteinspeisung§ 21Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger§ 22Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung§ 23Bearbeitungen und Umgestaltungen§ 24(weggefallen)Unterabschnitt 4 Sonstige Rechte des Urhebers§ 25Zugang zu Werkstücken§ 26Folgerecht§ 27Vergütung für Vermietung und VerleihenAbschnitt 5 Rechtsverkehr im UrheberrechtUnterabschnitt 1 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht§ 28Vererbung des Urheberrechts§ 29Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht§ 30Rechtsnachfolger des UrhebersUnterabschnitt 2 Nutzungsrechte§ 31Einräumung von Nutzungsrechten§ 31aVerträge über unbekannte Nutzungsarten§ 32Angemessene Vergütung§ 32aWeitere Beteiligung des Urhebers§ 32bZwingende Anwendung§ 32cVergütung für später bekannte Nutzungsarten§ 32dAuskunft und Rechenschaft des Vertragspartners§ 32eAuskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette§ 32fMediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung§ 32gVertretung durch Vereinigungen§ 33Weiterwirkung von Nutzungsrechten§ 34Übertragung von Nutzungsrechten§ 35Einräumung weiterer Nutzungsrechte§ 35aMediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten§ 36Gemeinsame Vergütungsregeln§ 36aSchlichtungsstelle§ 36bUnterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln§ 36cIndividualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln§ 36dUnterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften§ 37Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten§ 38Beiträge zu Sammlungen§ 39Änderungen des Werkes§ 40Verträge über künftige Werke§ 40aRecht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung§ 41Rückrufsrecht wegen Nichtausübung§ 42Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung§ 42aZwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern§ 43Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen§ 44Veräußerung des Originals des WerkesAbschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 44aVorübergehende Vervielfältigungshandlungen§ 44bText und Data Mining§ 45Rechtspflege und öffentliche Sicherheit§ 45aMenschen mit Behinderungen§ 45bMenschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung§ 45cBefugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung§ 45dGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis§ 46Sammlungen für den religiösen Gebrauch§ 47Schulfunksendungen§ 48Öffentliche Reden§ 49Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare§ 50Berichterstattung über Tagesereignisse§ 51Zitate§ 51aKarikatur, Parodie und Pastiche§ 52Öffentliche Wiedergabe(XXXX) §§ 52a und 52b(weggefallen)§ 53Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch§ 53a(weggefallen)Unterabschnitt 2 Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen§ 54Vergütungspflicht§ 54aVergütungshöhe§ 54bVergütungspflicht des Händlers oder Importeurs§ 54cVergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten§ 54dHinweispflicht§ 54eMeldepflicht§ 54fAuskunftspflicht§ 54gKontrollbesuch§ 54hVerwertungsgesellschaften; Handhabung der MitteilungenUnterabschnitt 3 Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 55Vervielfältigung durch Sendeunternehmen§ 55aBenutzung eines Datenbankwerkes§ 56Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben§ 57Unwesentliches Beiwerk§ 58Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken§ 59Werke an öffentlichen Plätzen§ 60BildnisseUnterabschnitt 4 Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen§ 60aUnterricht und Lehre§ 60bUnterrichts- und Lehrmedien§ 60cWissenschaftliche Forschung