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UnivSchlichtV

§ 9Inkrafttreten

Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR281700019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 928f03758ca9258d036786308e04f6942f5aa8369cae08ffe7211d8e3caf9c03

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