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Art 1

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn

Die durch Notenwechsel vom 19. März 2025 und 25. Juni 2025 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Notenwechsel wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung außer Kraft tritt

Sonst: V in Kraft gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V iVm Bek. v. 31.10.2025 II Nr. 279 mWv 23.10.2025

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1070O0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e49e2d9502835124799a89ec2a6f7d68f55ecea00c0735dda4eed71faf267e00

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