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UNFrBüroVbgV

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung außer Kraft tritt

Sonst: V in Kraft gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V iVm Bek. v. 31.10.2025 II Nr. 279 mWv 23.10.2025

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1070O0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e49e2d9502835124799a89ec2a6f7d68f55ecea00c0735dda4eed71faf267e00

XML-Quelle beim Herausgeber

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