Zum Gesetzesinhalt

UnBefG 1979

Art 10Inkrafttreten

Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), außer Kraft. Ansprüche der Unternehmen daraus bleiben bestehen; hierfür gelten die Verfahrensvorschriften des bisherigen Rechts.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 21 G v. 22.12.1983 I 1532

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009890979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 148a998e0b484703d1681daf888a6258d8627d27cd485e553d0e647aa1c7aef5

XML-Quelle beim Herausgeber