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UmwStG 2006

§ 8Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

Umwandlungssteuergesetz

(1) Wird das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers, sind die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte bei diesem oder den Gesellschaftern des übernehmenden Rechtsträgers zu ermitteln. Die §§ 4, 5 und 7 gelten entsprechend.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3 und § 22 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 2.12.2024 I Nr. 387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR279100006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45adf16c47f65b3966aff5466fe363cb683c9b68bdead594a4cfcc03c440d185

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