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UmvertPrämG 2014

§ 5Sonstige Bestimmungen

Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014

Die Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014 ist ausgeschlossen, wenn ein Betriebsinhaber seinen Betrieb nach dem 19. Oktober 2011 nachweislich einzig zu dem Zweck aufgespalten hat, um in den Genuss der Umverteilungsprämie 2014 zu kommen. Dies gilt auch für eine Zahlung an einen Betriebsinhaber, dessen Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010600014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 33d664b847e31a1ac26bd3c983ff41a8143e2cd3893dc89ac1413542009203fa

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