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UKRatZustAnO

§ 3Inkrafttreten

Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR14F0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd3158fc67ef7ff64baccc15bbd1568c7abef77b5a2073678fc6abaa1a2ea05d

XML-Quelle beim Herausgeber