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UhVorschG

§ 12Bericht

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor. Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.7.2007 I 1446;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 44 G v. 2.12.2024 I Nr. 387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011840979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a67d9e10e4e5afb87609b38722532662c6ed3684c08144a8ff78e11849bfb148

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