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TVMindestlohn VFlughSiK 4

Anhang(zu § 2 der Anlage) Auszug aus der Anlage 1 zum Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025

Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 334, S. 5)
Stundenentgelte ab dem 1. Mai 2025
EntgeltgruppeStundenentgelt in €
Entgeltgruppe II23,09
Entgeltgruppe III
Alle Flughäfen und für Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind21,24
Entgeltgruppe IV17,21
Stundenentgelte ab dem 1. April 2026
EntgeltgruppeStundenentgelt in €
Entgeltgruppe II24,09
Entgeltgruppe III
Alle Flughäfen und für Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind22,24
Entgeltgruppe IV18,21
[Die Entgeltgruppen I, III bei Tätigkeiten außerhalb der Flughäfen und der Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind, und V sind von der Verordnung ausgenommen und daher nicht abgedruckt.]
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die zugehörige V v. 17.12.2025 I Nr. 334 (VFlughSiKArbbV 4) tritt gem. § 3 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR14E0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1cf42f2ec53354ded18112c98a4fdf8edb045331bcbdbb3773e0d2847cc3e716

XML-Quelle beim Herausgeber