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TspV

§ 1Geltungsbereich

Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren

Diese Verordnung regelt auf der Edertalsperre und der Diemeltalsperre
1.
die Zulassung des Befahrens,
2.
die Anforderungen an die Befähigung eines Schiffsführers,
3.
die Kennzeichnung und Bezeichnung eines Fahrzeugs,
4.
die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Besatzung eines Fahrzeugs,
5.
das Verhalten im Verkehr und
6.
die Maßnahmen zur Abwehr von strom- und schifffahrtspolizeilichen Gefahren.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 22.9.2022 I 1518

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR703310013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2c7229eb193d29018bb246c43d896692599b78bd2d9563ca3dda3ee0b4373504

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