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TrVerjG

(XXXX)

Gesetz zur Regelung der Verjährung von Ansprüchen wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von Gegenwerten aus Transferrubelgeschäften

(1) Ansprüche wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von DM-Gegenwerten aus der Verrechnung von Transferrubeln bzw. bilateralen Clearingrubeln verjähren unabhängig von ihrem Rechtsgrund in zehn Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem die für die Geltendmachung der DM-Forderungen zuständige Stelle von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis mit Ablauf des 31. Dezember 2020.
(2) Für die Verjährung von Ansprüchen auf die Zahlung von DM-Gegenwerten aus Importgeschäften auf Transferrubel- beziehungsweise Clearingrubelbasis ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR098600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e9762079a55d3bf427ab495f8c21cfc44aeceebe8f40b4aee508d296b8bb2e2

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