Zum Gesetzesinhalt

TrVerjG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Regelung der Verjährung von Ansprüchen wegen unberechtigter oder rechtswidriger Erlangung von Gegenwerten aus Transferrubelgeschäften

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 27.6.1993 +++)

Das G wurde als Artikel 38 G 105-16 v. 23.6.1993 I 944 (FKPG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 43 Abs. 1 dieses G am 27.6.1993 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR098600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e9762079a55d3bf427ab495f8c21cfc44aeceebe8f40b4aee508d296b8bb2e2

XML-Quelle beim Herausgeber