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TreuhGDV 2

Zweite Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR112600990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 15942ee850701222ee02d22118e23999d792c2c8c088d9cd9b9d6ea93370c0fa

XML-Quelle beim Herausgeber

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