Zum Gesetzesinhalt

TourKfmAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab:  1. 8.2005 +++)

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR079400005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a0d61dcba9d6ef5d499d2786a4516c4668395461cc4b4b6e36ab28a96c7639c7

XML-Quelle beim Herausgeber