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TierSeuchMeldV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 11.3.2026 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 10.3.2026 I Nr. 61 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 5 dieser V am 11.3.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR03D0B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 43f92ef509dc023b5b79b8a9834ca03b12067bfa2df8dcdb34aaca902e8f44a8

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