TierSeuchMeldV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 11.3.2026 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 10.3.2026 I Nr. 61 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 5 dieser V am 11.3.2026 in Kraft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR03D0B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 43f92ef509dc023b5b79b8a9834ca03b12067bfa2df8dcdb34aaca902e8f44a8