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TierSeuchErEinfV

V. Schlußvorschriften

Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr von Tierseuchenerregern

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.12.1982 I 1728;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 383 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019600971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ac2e64a5b245c326c6be919c2258b054ac584876631d9f8faab064163e38171e

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