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TierSchVersV

Inhaltsübersicht

Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren

Abschnitt 1
Halten von
Wirbeltieren und Kopffüßern zur
Verwendung in Tierversuchen oder
zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
Unterabschnitt 1
Anforderungen an die Haltung
sowie an Einrichtungen und Betriebe
§  1Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§  2Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§  3Anforderungen an die Sachkunde
§  4Organisationspflichten
§  5Tierschutzbeauftragte
§  6Tierschutzausschuss
§  7Führen von Aufzeichnungen
§  8Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
§  9Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
§ 10Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
Unterabschnitt 2
Erlaubnis nach § 11 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
§ 11Erlaubnisvoraussetzungen
§ 12Beantragen der Erlaubnis
§ 13Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen
Abschnitt 2
Durchführung, Genehmigung
und Anzeige von Tierversuchen
§ 14Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
Unterabschnitt 1
Durchführung von Tierversuchen
§ 15Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
§ 16Anforderungen an die Sachkunde
§ 17Schmerzlinderung und Betäubung
§ 18Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 19Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
§ 20Verwenden wildlebender Tiere
§ 21Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere
§ 22Verwenden geschützter Tierarten
§ 23Verwenden von Primaten
§ 24Herkunft zu verwendender Primaten
§ 25Durchführung besonders belastender Tierversuche
§ 26Genehmigungen in besonderen Fällen
§ 27Zweckerreichung
§ 28Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
§ 29Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
§ 30Pflichten des Leiters
Unterabschnitt 2
Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
§ 31Beantragen der Genehmigung
§ 32Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen
§ 33Genehmigungsbescheid, Befristung
§ 34Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
§ 35Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
§ 36Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
§ 37Sammelgenehmigung und Genehmigung von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren
§ 38Prüfung der Anzeige von Änderungen von Versuchsvorhaben
§ 39Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen
§ 40Aufbewahrungspflicht
§ 41Veröffentlichung von Zusammenfassungen
§ 42Tierversuchskommissionen
§ 43Unterrichtung des Bundesministeriums
Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten
§ 44Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 45Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
§ 46Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
§ 47Unberührtheitsklausel
§ 48Übergangsvorschriften
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.10.2025 I Nr. 238

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR312600013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db0ef84137d11bb676ecb6b6b48518dbc311e1f92a2adeb009fc9b5e6aa3775e

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