TierSchHuV
§ 12Ordnungswidrigkeiten
- 1.
- entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 einen Welpen vom Muttertier trennt,
- 2.
- entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 eine Wurfkiste nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,
- 3.
- entgegen § 3 Absatz 5 Satz 1 nicht sicherstellt, dass für jeweils bis zu fünf Zuchthunde und ihre Welpen eine dort genannte Betreuungsperson zur Verfügung steht,
- 4.
- entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2 nicht dafür sorgt, dass dem Hund eine Schutzhütte oder ein Liegeplatz zur Verfügung steht,
- 5.
- entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3, § 6 Absatz 1 oder § 7 Absatz 1 einen Hund hält oder
- 6.
- entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 2 einen Mangel nicht oder nicht rechtzeitig abstellt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4970
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR083800001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 33106e29be0e70f3568fc97285f6e62a054df7d61bf81b1198dfb17aec3fc3d1