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TierNebV

Teil 7 Schlussvorschriften

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 4.12.2018 I 2254

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR173500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f45ac9c5fa2d93f1018ee6b7efff258dac06a42a7b673294fd000261d13cc0fb

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