TierNebV
Anlage 1(zu § 9 Abs. 1, 3 und 4) Handelspapiere
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
"Nur zur Entsorgung" ... (lfd. Nr.)
dreifach (Durchschläge für Erzeuger und Beförderungsunternehmen) Original begleitet Transport, verbleibt beim Empfänger
Einzugsbereichsregelungen sind zu beachten!
"Darf nicht verfüttert werden" ... (lfd. Nr.)
dreifach (Durchschläge für Erzeuger und Beförderungsunternehmen) Original begleitet Transport, verbleibt beim Empfänger
Einzugsbereichsregelungen sind zu beachten!
"Zur Verfütterung nach Artikel 23 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 an ..." (spezifizierte Tierart, an die das Material verfüttert werden soll) ... (lfd. Nr.)
dreifach (Durchschläge für Erzeuger und Beförderungsunternehmen) Original begleitet Transport, verbleibt beim Empfänger
"Gülle" ... (lfd. Nr.)
dreifach (Durchschläge für Erzeuger und Beförderungsunternehmen) Original begleitet Transport, verbleibt beim Empfänger
"Nicht für den menschlichen Verzehr" ... (lfd. Nr.)
dreifach (Durchschläge für Erzeuger und Beförderungsunternehmen) Original begleitet Transport, verbleibt beim Empfänger
vierfach (Durchschläge für Erzeuger, Beförderungsunternehmen und Empfänger) Original begleitet Transport, verbleibt beim Empfänger
dreifach (Durchschläge für Erzeuger und Beförderungsunternehmen) Original begleitet Transport, verbleibt beim Empfänger
Art des Rohmaterials/des verarbeiteten Materials *) und Angabe des Gewichts (in Kilogramm) oder der Tierzahl:
- Tierart/Tierarten ++):
- ggf. Plombennummer
- Abgebender Betrieb:
- Unterschrift +++)NameAnschrift/StempelGgf. Zulassungsnummer oder RegistriernummerDatum der Abgabe des tierischen Nebenproduktes an das Beförderungsunternehmen
- Beförderungsunternehmen:
- UnterschriftNameAnschrift/StempelZulassungsnummer oder Registriernummer
- Empfänger:
- UnterschriftNameAnschrift/StempelGgf. Zulassungsnummer oder RegistriernummerDatum der Anlieferung des Rohmaterials/verarbeiteten Materials beim Empfänger(bei tierischen Nebenprodukten nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a, b, e oder f zusätzlich die Menge der empfangenen tierischen Nebenprodukte)
- *)
- Nicht Zutreffendes bitte streichen.
- ++)
- Angabe nur, soweit möglich.
- +++)
- Im Fall von Tierkörpern Unterschrift nur, soweit möglich.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 4.12.2018 I 2254
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR173500006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f45ac9c5fa2d93f1018ee6b7efff258dac06a42a7b673294fd000261d13cc0fb