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Tier-LMÜV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,

Diese Verordnung dient der Regelung der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.9.2018 I 1358, 1844

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.4.2024 I Nr. 129

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR186400007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8df236a986dceb0c325b25406da07bfa9f9fb980598c832db75066889f0bba59

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