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Tier-LMÜV

Anlage 1(zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit

Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)


1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

Abbildung aus der Gesetzesquelle
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde

Abbildung aus der Gesetzesquelle
3.
(weggefallen)
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch

Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.9.2018 I 1358, 1844

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.4.2024 I Nr. 129

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR186400007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8df236a986dceb0c325b25406da07bfa9f9fb980598c832db75066889f0bba59

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