Tier-LMÜV
Anlage 1(zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
- 1.
- Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

- 2.
- Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde

- 3.
- (weggefallen)
- 4.
- Stempel für genussuntaugliches Fleisch

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.9.2018 I 1358, 1844
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.4.2024 I Nr. 129
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR186400007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8df236a986dceb0c325b25406da07bfa9f9fb980598c832db75066889f0bba59