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THWAbrV

§ 5Verwaltungsvorschrift

Verordnung über die Abrechnung von Unterstützungsleistungen des Technischen Hilfswerks

Das Technische Hilfswerk erlässt eine Verwaltungsvorschrift zu dieser Verordnung. Die Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 215-10-4 v. 13.12.2012 I 2674 (THW-AbrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR466700021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8a0416d02cb8c5ca5ecc4f00a6c58ce94c6455e11f4d879e866008d8a99ca20

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