TfV
Anlage 12(zu § 13 Absatz 2) Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
- 1.
- Nachweis einer ZusatzbescheinigungIn der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich.
- 2.
- Äußere Merkmale des Europäischen Modells des Nachweises einer ZusatzbescheinigungDas Europäische Modell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen.
- 3.
- FälschungsschutzAnlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend.
- 4.
- Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.11.2023 I Nr. 345; 2024 I Nr. 177
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR070510011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e40f2444ce290b2e7cccee71752e88a0c5f1d8ad27c7761532222df937906854