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Anlage 3(zu § 17) Muster

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Prüfungsbescheinigung
Herr/Frau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  die theoretische Prüfung zum Erwerb des Triebfahrzeug-
führerscheins
mit der Note . . . . . . (Dezimalnote) bestanden.
Die Prüfung ist nach der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung vom 22. November 2013 (BGBl. I S. 4008) durchgeführt worden.
Ausstellungsort . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . .
Namen der Prüfer und, im Falle einer Prüfstelle, zusätzlich der Name der Stelle
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 30.11.2023 I Nr. 345

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR400810013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b0a2f47d95f28b2a8501974aaa78af0f6e5a2556e4bb3fa726c36c064905a50

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