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§ 5Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
- 1.
- Fachtechnologie:
- a)
- fachbezogene Physik und Chemie,
- b)
- Funktionsweise und Bedienung der Anlagen, Maschinen und Geräte sowie Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen,
- c)
- berufsbezogene Normen und Richtlinien,
- d)
- berufsbezogene Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit,
- e)
- Umweltschutz, insbesondere Immissionsschutz;
- 2.
- Reinigungs-, Wasch- und Ausrüstungsmittelkunde:
- a)
- Lösungs- und Hilfsmittel und ihre Einsatzmöglichkeiten,
- b)
- Wasch- und Waschhilfsmittel und ihre Einsatzmöglichkeiten,
- c)
- Ausrüstungsmittel und ihre Einsatzmöglichkeiten,
- d)
- Reaktionen von Lösungs-, Wasch- und Ausrüstungsmitteln und deren Auswirkungen auf die Gesundheit;
- 3.
- Textilkunde:
- a)
- Gewinnung, Ausrüstung und Verarbeitung von Natur- und Chemiefasern,
- b)
- Veredlung von Garnen und Rohtextilien;
- 4.
- Kalkulation:Kostenermittlung mit allen für die Preisbildung wesentlichen Faktoren.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 3 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011790983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 106ac374aebb454de1e3f5ceee5007f0b462700fc8577163179b91d6a7257c50