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TextilProdAusbV 2003

§ 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil

Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR096500003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4b53541eb8bd4ef199c7cc49a00490759873557838991daeb63dbdfba9ada1d9

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