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Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2015 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 11.1.2021 I 46

Aufh: Die V tritt gem. § 20 mit Ablauf des 31.7.2021 außer Kraft

Sonst: Außerkraftsetzung des § 20 weggefallen, dadurch Geltungsverlängerung der V auf unbestimmte Zeit

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101200015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd4528e32b35f3b7f6e5d38c3464a48bd67129eff5302b8bf65341d3e279a0e4

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