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TelekomBATZV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.11.2024 I Nr. 369

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR059400013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f99d76283bd6661f305fbaeb4a27521de3d311cbaf33841eb2457a8463e8e87

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