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TelekAGSa

§ 24Geschäftsaufnahme

Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)

Die Geschäfte der Deutsche Telekom AG werden am 1. Januar 1995 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost TELEKOM als für Rechnung der Deutsche Telekom AG vorgenommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR235000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ae33ccfa91fbb08efb53d3a652e7311aaeaa1bf1d76c5c5e4951664e90ce1a65

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