Zum Gesetzesinhalt

TelekAGSa

§ 23Bundesrechnungshof

Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)

Der Bundesrechnungshof hat die Befugnisse nach § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR235000994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ae33ccfa91fbb08efb53d3a652e7311aaeaa1bf1d76c5c5e4951664e90ce1a65

XML-Quelle beim Herausgeber