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TeleFinV 2026

§ 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2026

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 2 Satz 2 mWv 1.1.2027

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1350A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90f63b82980d267f154db996390e385dc4c084b25dc7a931e1df5a89377d8055

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