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TBelV

§ 1Beleihung

Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters

Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erforderlichen Befugnissen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes beliehen wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 31248. Die Beleihung ist bis zum 31. Dezember 2031 befristet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.12.2023 I Nr. 377

Aufh: Die V tritt gem. § 5 Satz 2 dieser V am 31.12.2024 außer Kraft; die Geltung dieser V ist gem. § 5 Satz 2 idF d. Art. 1 Nr. 2 V v. 15.12.2023 I Nr. 377 über den 31.12.2024 hinaus bis zum 31.12.2031 verlängert worden

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR193800017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82ed71302d3907e274e3c6709a867d5c4097d01d0e823410025255a876a47fc9

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