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TarifOAufhV

Eingangsformel

Verordnung über die Aufhebung von Tarifordnungen und Lohngestaltungsanordnungen

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes vom 9. April 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 55) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes wird nach Anhörung der Obersten Arbeitsbehörden der Länder und des Tarifausschusses verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch § 1 V v. 10.12.1970 BAnz 1970, Nr. 234

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR507800968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed2c1c5fb32cb3f51e75895a8d50dbbedd38a9e6c1538ee8124a1ca23247b07b

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • Art 129 GG

    „… April 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 55) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes wird nach Anhörung der Obersten Arbeitsbehörden der Länder und des Tarifausschusses verordnet:“