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TAppV

§ 19Prüfungsfächer

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,
2.
Chemie,
3.
Zoologie und
4.
Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR182700006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5d4faa9cb2c21cfc3027b69967d3db5fdd3e57d5fd198ef3435c612bfd4f03a

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