TabStG
§ 23eUnregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs
- 1.
- auf Grund dessen eine Beförderung oder ein Teil einer Beförderung nach § 23c nicht ordnungsgemäß beendet werden kann,
- 2.
- in dem bei einer Beförderung nach § 23 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 23a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach § 23b Absatz 2 fehlt oder
- 3.
- in dem eine Pflicht in Bezug auf eine Beförderung nach § 23c nicht eingehalten wurde.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.10.2022 I 1838
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 15 G v. 24.10.2022 I 1838 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR187010009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1449836ed269cf6920bfb96a4bc5f464a3a46331a072669bc665089fbc6b7c96