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TabStG

Inhaltsübersicht

Tabaksteuergesetz

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Steuergebiet, Steuergegenstand
§  1aErhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak
§  1bSubstitute für Tabakwaren
§  2Steuertarif
§  3Bemessungsgrundlagen
§  4Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung
§  5Steuerlager
§  6Steuerlagerinhaber
§  7Registrierte Empfänger
§  8Registrierte Versender
§  9Begünstigte
§ 10Beförderungen (Allgemeines)
§ 11Beförderungen im Steuergebiet
§ 12Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 13Ausfuhr
§ 14Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 15Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 16Verpackungszwang
§ 17Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung
§ 18Fälligkeit
Abschnitt 3
Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von
Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19(weggefallen)
§ 20(weggefallen)
§ 21Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4
Beförderung von Tabakwaren des
steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen,
in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 22Erwerb durch Privatpersonen
§ 23Lieferung zu gewerblichen Zwecken
§ 23aZertifizierte Empfänger
§ 23bZertifizierte Versender
§ 23cBeförderungen
§ 23dVersandhandel
§ 23eUnregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs
§ 23fSteuerentstehung, Steuerschuldner
§ 23gSteuererklärung, Fälligkeit
Abschnitt 5
Bestimmungen zu
den Kleinverkaufspackungen
und zu den Kleinverkaufspreisen
§ 24Beipackverbot
§ 25Packungen im Handel, Stückverkauf
§ 26Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis
§ 27Preisnachlässe und -ermäßigungen
§ 28Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis
§ 29(weggefallen)
Abschnitt 6
Steuervergünstigungen
§ 30Steuerbefreiungen
§ 31Verwender
§ 32Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld
Abschnitt 7
Steueraufsicht,
Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 33Steueraufsicht
§ 34Geschäftsstatistik
§ 35Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 8
Schlussbestimmungen
§ 36Ordnungswidrigkeiten
§ 37Schwarzhandel mit Zigaretten
§ 38Übergangsvorschriften
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.10.2022 I 1838

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 15 G v. 24.10.2022 I 1838 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR187010009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1449836ed269cf6920bfb96a4bc5f464a3a46331a072669bc665089fbc6b7c96

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