TabakerzG
§ 12Neuartige Tabakerzeugnisse
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- 1.
- die gesundheitlichen Auswirkungen einschließlich des Suchtpotenzials und einer Risiko-Nutzen-Analyse,
- 2.
- Marktforschung und die erwartete Verbraucherwahrnehmung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 8.12.2024 I Nr. 405
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR056910016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8352073ab0f46a20c033abe76d1c2317b14a77ad44f603cdd7fd08d38265a86f
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage BMLEHBGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
„… oder Auslagentatbestand Gebühren oder Auslagen in Euro 1 Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse nach § 12 TabakerzG 1.1 Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse nach § 12 Absatz 1 TabakerzG 8 600 bis 13 800 1.2 Parallelantrag zusätzlich z …“