Zum Gesetzesinhalt

TÜPrKostO1992GebVAnpV

§ 2

Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR204600001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 17725bf6a653e4ed6c7c78ba577109794e869a1dc953f856abf7ae45414c1c74

XML-Quelle beim Herausgeber