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TelekomAZV

§ 1Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Telekom AG

Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.10.2015 I 1685

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR093100000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a47994ed9dc1e4a9451d90688fa71c445ff831d511e1d78f61627b4527f1f15

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